Corona-Virus (364): Sachsen-Anhalt setzt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie um

Dritte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Nach Feststellung der epidemischen Lage durch den Landtag werden ab Donnerstag, 23. Dezember 2021, in Sachsen-Anhalt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt. Dazu hat das Kabinett die dritte Änderungsverordnung zur 15. Eindämmungsverordnung beschlossen. Zu den neuen Maßnahmen gehört die Schließung von Clubs und Diskotheken. Zudem werden die Landkreise und kreisfreien Städte ermächtigt, zur Eindämmung der Pandemie weitere Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene zu verordnen. Die Landkreise und kreisfreien Städte können zudem am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 Ansammlungsverbote auf bestimmten öffentlichen Plätzen erlassen. Mit den neuen Maßnahmen wird der jüngste Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. In Bereichen, in denen im Rahmen der 2-G-Plus-Zugangsregelung nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Testergebnis Zutritt erhalten, wird es vorerst keine Testbefreiung für geboosterte Personen geben. Hintergrund sind die aktuell sehr hohen Inzidenzen in Sachsen-Anhalt und die neue sich ausbreitende Omikron-Variante. Die aktuelle Eindämmungsverordnung tritt am 23. Dezember in Kraft und gilt bis vorerst zum 18. Januar 2022. Quelle: Landesportal Sachsen-Anhalt