Corona-Virus (363): Salzlandkreis reagiert mit Allgemeinverfügung

Kontakte zur Nachverfolgung müssen selbst gemeldet werden

FFP2 Masken

Corona-Infizierte im Salzlandkreis müssen ab sofort ihre Kontaktpersonen selbstständig über ihr positives PCR-Testergebnis informieren und eine vollständige Liste der nach den RKI-Kriterien in Frage kommenden Personen dem Fachdienst Gesundheit des Salzlandkreises übersenden. Sie bekommen damit nicht mehr automatisch einen Anruf vom für Infektionsschutz zuständigen Fachdienst Gesundheit.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Landrat Markus Bauer am Vormittag unterschrieben. Sie ist mittlerweile auf der Internetseite veröffentlicht worden. Teil der Allgemeinverfügung sind neben einem Formular auch konkrete Handlungsanweisungen für Personen, deren Schnelltest bzw. PCR-Test positiv ausgefallen ist, sowie für Kontaktpersonen, die sich ebenfalls häuslich isolieren müssen.

Grund für die nunmehr vom Landrat festgelegte allgemeine Mitwirkungspflicht der Bürgerinnen und Bürger im Salzlandkreis ist, dass eine umfassende und vor allem für die Unterbrechung möglicher Infektionsketten schnelle Kontaktnachverfolgung innerhalb von 24 Stunden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Gesundheit aufgrund der hohen Fallzahlen in den vergangenen Wochen trotz zusätzlichem Personal und trotz effektivster Prozesse nicht mehr möglich war. Landrat Markus Bauer sagt, die Eindämmung des Virus‘ stelle seit Beginn der Pandemie eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe dar. Mit der erlassenen Allgemeinverfügung zur Kontaktnachverfolgung sei nun jeder noch einmal ausdrücklich in der Pflicht, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Er betont, besser als die Kontaktnachverfolgung sei der Infektionsschutz. Der Landrat verweist auf die bekannten Regeln zu Abstand, Maske, Hygiene und Lüften von geschlossenen Räumen. Er ruft die Bevölkerung dazu auf, Kontakte wo es möglich ist zu vermeiden.

Mit der Allgemeinverfügung soll der Fachdienst Gesundheit wieder in die Lage versetzt werden, gemeldete Kontaktpersonen innerhalb kurzer Zeit zu kontaktieren, die in jedem Fall notwendigen Quarantäne-Schreiben schneller herauszuschicken und auch Fragen im Vorfeld zu beantworten, die ansonsten jeden Tag vielfach an der Corona-Hotline gestellt werden. Die Meldung der Kontaktpersonen kann entweder per Fax an 03471/684-561342 oder per E-Mail an geschickt werden.
Der Salzlandkreis verfährt damit ähnlich wie andere Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt, die aufgrund des enormen Infektionsgeschehens entsprechende Allgemeinverfügungen unlängst erlassen haben. Verstöße können nach den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden. Die Allgemeinverfügung tritt voraussichtlich am 31. Januar 2022 außer Kraft.

Die Allgemeinverfügung sowie die konkreten Handlungsanweisungen finden Sie auf der Internetseite des Salzlandkreises unter Salzlandkreis | Verordnungen & Rechtsgrundlagen.

Quelle: Salzlandkreis