Corona-Virus (361): Termin nur mit Nachweis

Salzlandkreis bleibt erreichbar, erhöht aber Vorkehrungen zum Schutz vor dem Corona-Virus

Wappen Salzlandkreis

Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete – die strikteren Vorgaben nach der neuen Eindämmungsverordnung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt zum Schutz vor dem Corona-Virus werden auch vom Salzlandkreis in den eigenen Häusern umgesetzt. Persönliche Termine etwa in den Bürgerbüros bzw. Zulassungsstellen können demnach nur mit entsprechendem Nachweis wahrgenommen werden. Die Regelung tritt am kommenden Montag, 29. November, in Kraft.

„Wir bleiben selbstverständlich weiter erreichbar, wollen und müssen jedoch den Schutz der Gesundheit aller bestmöglich gewährleisten“, sagt Landrat Markus Bauer. Er betont, die sogenannte 3G-Regel gelte nach der Arbeitsschutzverordnung selbstverständlich auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie der Eigenbetriebe. Jedoch sollten Anliegen soweit wie möglich per Telefon, E-Mail oder Post herangetragen werden. Ausgenommen sind Notfälle oder eilige Angelegenheiten.

Der zuständige Fachdienstleiter Dennis Nimmich erklärt, sofern Bürgerinnen und Bürger keinen Nachweis zu einer Impfung oder einer Genesung vorlegen, sei Voraussetzung für den Zutritt zu allen Gebäuden der Kreisverwaltung ein zertifizierter Nachweis zu einem negativen Schnell- oder PCR-Test, der nicht älter als einen bzw. bei PCR-Tests zwei Tage ist. Im Idealfall halten die Besucher die Nachweise als Zeichen des gegenseitigen Respekts bereits bereit.

Eine Liste zu zertifizierte Testmöglichkeiten im Salzlandkreis gibt es im Internet. Es besteht keine Möglichkeit vor Ort, einen Selbsttest unter Aufsicht abzulegen. Während des Aufenthalts in den kreiseigenen Gebäuden besteht eine Maskenpflicht.
Die 3G-Regel gilt auch für die Bildungsangebote des Salzlandkreises, also für die Kreisvolkshochschulen und Kreismusikschulen, sowie für die Turnhallen zur außerschulischen Nutzung. Für das Salzlandmuseum in Schönebeck gilt nach der Eindämmungsverordnung die 2G-Regelung.