Corona-Virus (361): Bund beschließt weitere Maßnahmen

2G-Regeln werden bundesweit ausgeweitet

Die Bundesregierung hat in der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021 weitreichende Maßnahmen beschlossen, um das dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen und das Gesundheitssystem vor einer weiteren Überlastung zu schützen. Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder weitere Maßnahmen.

  • Die Kernpunkte sind folgende:
    • In Schulen soll die Maskenpflicht für alle Klassen gelten.
    • An Silvester und am Neujahrestag soll ein bundesweites Böllerverbot gelten.
    • Die 2G-Regel wird auf den Einzelhandel ausgeweitet. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
    • Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres seien ausgenommen.
    • Bundesweit soll der Zugang zu Einrichtungen wie Kinos, Theater und Restaurants nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) möglich sein.
    • Klubs sollen ab einer Inzidenz von 350 geschlossen werden.
    • Bei einer Inzidenz von 350 gilt auch eine Teilnehmerzahl von 50 Geimpften und Genesenen für Veranstaltungen als Obergrenzen in Innenräumen.
    • Der Gesetzgeber soll das Infektionsschutzgesetz weiter ergänzen, sodass Schließungen von Restaurants etc. wieder möglich werden.
    • Der Beschluss sieht außerdem vor, dass der Ethikrat bis Jahresende eine Empfehlung für die allgemeine Impfpflicht erarbeiten soll. Die Pflicht könnte – bei einer positiven Entscheidung und ein Gesetzgebungsverfahren vorausgesetzt, ab Februar 2022 gelten.
    • Quellen: Landesportal Sachsen-Anhalt