Corona-Virus (335): Eindämmungsverordnung des Landes
Sachsen-Anhalt
13. Eindämmungsverordnung im Landesrecht - gültig ab 25.05.2021
Begründung der 13. Verordnung (Dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 13. SARS-CoV-2-EindV)
Das gilt ab 25. Mai bei einer Inzidenz unter 100 ...
Das gilt ab 25. Mai bei einer Inzidenz unter 50 ...
Übersicht: Welche Geschäfte und Einrichtungen dürfen öffnen? Welche sind zu schließen?
Quelle: © 2021 Landesportal Sachsen-Anhalt
Datumsbezug: 31.05.2021