Corona-Virus (27): Regelungen auf den städtischen Friedhöfen

Schönebecks Friedhöfe bleiben weiterhin geöffnet. Trauerveranstaltungen auf den städtischen Friedhöfen sollten einen gewissen Rahmen nicht überschreiten, da das Abstandsgebot von 2 Metern zwischen Personen einzuhalten ist. Es wird deshalb dringend empfohlen, sich möglichst auf den engsten Familienkreis zu beschränken. Die Schließung aller Kapellen der städtischen Friedhöfe von Schönebeck für Trauerfeiern wurde indessen allerdings veranlasst. Der Träger der Urne oder die Träger des Sarges können bei Traueranlässen weiterhin aus der Kapelle kommen. Ein Abschiednehmen im engsten Familienkreis an der Grabstelle im Freien wird weiterhin möglich sein.

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