Corona-Virus (224): 9. Eindämmungsverordnung des Landes
Feiern an Silvester mit maximal 5 Personen gestattet

Die 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist heute beschlossen worden und tritt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, in Kraft und mit Ablauf des 10. Januars 2021 außer Kraft. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz, dessen Zweck es ist, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Es soll auch in dieser schwierigen Pandemiezeit möglich sein, die Weihnachtsfeiertage, wenn auch in einem deutlichen kleineren Rahmen als üblich, gemeinsam zu feiern. Im Zeitraum vom 24. Dezember 2020 bis zum 26. Dezember 2020 darf ein Hausstandmit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige), jedoch aus höchstens zwei weiteren Hausständen stattfinden.
Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind höchstens mit fünf Personen gestattet. Öffentliche Veranstaltungen und öffentliche Feuerwerke sind untersagt. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, da dies aufgrund des Gefahrenpotenzials eine zusätzliche Belastung für das Gesundheitssystem darstellt. Die Kommunen dürfen darüber hinaus das Abbrennen von Pyrotechnik auf bestimmten öffentlichen Straßen und Plätzen verbieten. Das Feiern in der Öffentlichkeit ist ebenso untersagt wie der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit. Von Silvester 20 Uhr bis Neujahr 8 Uhr sind Versammlungen untersagt.
Die komplette Verordnung finden Sie nebenstehend und unter diesem Link. Des Weiteren gibt es die FAQ nebenstehend und hier.