Chorproben sind wieder möglich

Die Durchführung von Chorproben ist für Vereine, Gesangsgruppen und Chöre wieder möglich. Die Änderung zur 13. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt einen Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Teilnehmenden vor. Des Weiteren sind bei Proben im Innenbereich Anwesenheitslisten zu führen, der Zutritt ist nur mit negativem Test beziehungsweise als vollständig geimpfte oder genesene Person möglich.