Chorproben sind wieder möglich

Die Durchführung von Chorproben ist für Vereine, Gesangsgruppen und Chöre wieder möglich. Die Änderung zur 13. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt einen Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Teilnehmenden vor. Des Weiteren sind bei Proben im Innenbereich Anwesenheitslisten zu führen, der Zutritt ist nur mit negativem Test beziehungsweise als vollständig geimpfte oder genesene Person möglich.
Datumsbezug: 10.06.2021