Bürgerbudget
Ab dem 01.01.2025
Ab dem 01.01.2025 können die Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 14 Jahre alt sind, der Stadt Schönebeck (Elbe) über ein Bürgerbudget bestimmen. Zuerst werden Vorschläge eingereicht, diese werden geprüft (Kosten, Zuständigkeit, Machbarkeit) und am Ende wird durch die Schönebeckerinnen und Schönebecker über diese Vorschläge direkt abgestimmt.
Als ersten Schritt sind von den Einwohnerinnen und Einwohnern Ideen und Vorschläge mit einer groben Kostenschätzung einzureichen.
Vorschläge können einfach per
oder
Post: Stadt Schönebeck (Elbe), Dezernat I, Markt 1, 39218 Schönebeck (Elbe)
bis zum 31. März eingereicht werden.
Im zweiten Schritt prüft die Verwaltung, ob die Vorschläge gemäß § 5 der Bürgerbudgetsatzung umsetzbar sind.
Der „Tag der Entscheidung“ ist der dritte Schritt im Verfahren. An diesem Tag findet die Abstimmung über die eingereichten und umsetzbaren Vorschläge statt. Alle Einwohner und Einwohnerinnen, die mindestens 14 Jahre alt sind, können dann ihre Stimme abgeben.
Die Vorschläge werden in der Reihenfolge, der auf sie entfallenen Stimmen realisiert, bis das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht ist.
Fragen zum Bürgerbudget werden unter oben genannter E-Mail-Adresse oder telefonisch unter der Rufnummer
+49 3928710-230 beantwortet.