Änderungen für die Grundsteuer B

Unterschiedliche Hebesätze ab 2026

Änderungen bei der Grundsteuer B: Zukünftig werden Wohn- und Nichtwohngrundstücke mit unterschiedlichen Hebesätzen festgesetzt. Der derzeitige Hebesatz für alle Grundstücksarten beläuft sich auf 420 v.H.

Folgende Änderungen haben sich ergeben:

  • Hebesatz Grundsteuer B Wohngrundstücke            390 v.H.
  • Hebesatz Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke     710 v.H.

Zu den Wohngrundstücken zählen Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohneigentum. Als Nichtwohngrundstücke werden unbebaute Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Grundstücke in Teileigentum und sonstig bebaute Grundstücke (u.a. Bungalowgrundstücke) veranlagt. Weiterhin wird ab dem Jahr 2026 von der Erhebung und Festsetzung der Grundsteuer A und B, deren Jahresbetrag unter 5 Euro liegt, abgesehen. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden hierüber informiert.

Die Grundsteuerbescheide ab dem Jahr 2026 ergehen in der zweiten Kalenderwoche des Jahres 2026.

Hintergrund: Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 11.09.2025 die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Schönebeck (Elbe) (Hebesatzsatzung-HS) ab dem Jahr 2026 beschlossen. Die beschlossene Satzung wurde im Amtsblatt der Stadt Schönebeck (Elbe) am 19.09.2025 Nr. 33 veröffentlicht.