19. Sitzung des Stadtrates Schönebeck (Elbe)

Einstimmigkeit bei vielen Beschlüssen

Marlis Ekrutt

In der 19 Sitzung des Stadtrates der Stadt Schönebeck (Elbe) am Donnerstag, 2. Dezember 2021, im Dr.-Tolberg-Saal Bad Salzelmen stimmten die Stadträte in offener Wahl ab. Schon im ersten Wahlgang stand das Ergebnis fest: 24 Stadträte votierten einstimmig für Marlis Ekrutt. Die Grünewalderin ist somit die vierte stellvertretende Vorsitzende des Stadtrates. Die Vorsitzende des Stadtrates der Stadt Schönebeck (Elbe) Cornelia Ribbentrop und Oberbürgermeister Bert Knoblauch gratulierten der neuen Vertreterin herzlich.

Beschlüsse der 19. Stadtratssitzung (Auszüge)

Nachdem der Antrag der SPD-Fraktion - Beet-Patenschaften und Baumpflanzungen - mehrheitlich zurück in die Ausschüsse geschickt wurde, votierten die Stadträte jeweils einstimmig für den Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 9 'Cokturhof- Barbyer Straße' 4. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung, Aufhebungsbeschluss des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 76 'Sondergebiet Regenerative Klärschlammtrocknungsanlage am Standort Wilhelm-Dümling-Straße', Einleitungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 22 'Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße', 9. Änderung sowie Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes SOLEPARK Schönebeck/Bad Salzelmen.

Rege Diskussionen gab es beim Kommunalen Tourismuskonzept der Elbestadt. Der Änderungsantrag des SPD wurde zwar mehrheitlich abgelehnt. Der Stadtrat beschloss aber einstimmig das Tourismuskonzept der Stadt Schönebeck(Elbe) mit Stand vom Dezember 2021. Mit der Aufstellung eines wissenschaftlich fundierten und an Markterfordernissen ausgerichteten Tourismuskonzeptes soll die Kommune zukunftsfähig ausgerichtet werden. Insbesondere muss die Stadt in ihrer Gesamtheit betrachtet und der Bezug zu den touristischen Markensäulen des Landes Sachsen-Anhalt herausgearbeitet werden. Das Konzept soll Grundlage für die Entwicklung touristischer Angebote und Investitionen sein und Schwachstellen aufzeigen. Es dient als Orientierung für die Planung von touristischen Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, insbesondere in Bezug auf Fördermaßnahmen von Bund und Land. Im Ergebnis soll der Tourismus qualitativ und quantitativ gestärkt und weiterentwickelt werden. Mit dem vorliegenden Tourismuskonzeptwird die fundierte Grundlage für eine systematische und zielgerichtete Entwicklung des Wirtschafts-und Standortfaktors Tourismus in Schönebeck bereitet.

Das der Stadt und den Stadträten das Klimaschutz wichtig sind, zeigte sich beim Beschluss zur Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes und Einstellung einer qualifizierten Klimaschutzmanagerin oder -manager durch Bewilligung einer 100%-Förderung in einem Förderzeitraum von 2 Jahren. Gerade in Zeiten des Klimawandels gewinnt der Klimaschutz immer mehr an Bedeutung.  Mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes soll erreicht werden, ungenutzte Potentiale zur Minderung von Treibhausgasen in der Kommune zu analysieren, aufzuzeigen und auszuschöpfen. Klimaschutzkonzepte sind ein Instrument, in dem kurz-, mittel-und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufgezeigt werden, die auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Damit bietet das Klimaschutzkonzept eine organisatorische Grundlage für die Handlungen der Stadt Schönebeck (Elbe) im Bereich Klimaschutz und ist eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung zukünftiger Fördermittel aus, vor allem der Städtebauförderung. Mit drei Enthaltungen und 21 Stimmen wurde dem Beschluss einstimmig zugestimmt.

Irritationen gab es beim Beschluss zur Durchführung des Stadtjubiläums 800 Jahre Schönebeck (Elbe) im Jahr 2023. Denn der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt, der Antrag der Fraktion SPD wurde angenommen. Mit diesen Änderungen wurde dem Beschluss letztendlich zugestimmt.

Redebedarf gab es auch beim Beschlussvorschlag über die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer der Stadt Schönebeck (Elbe) (Vergnügungssteuersatzung - VS). Hier waren sich die Stadträte einig und stimmten einstimmig für den Änderungsantrag der SPD-Fraktion.

Gemeinsam stimmten die Stadträte auch für die Beschlüsse zur Einstellung der finanziellen Mittel in den Haushalt 2022 für das Vorhaben 'Allgemeine Sanierung der Grundschule 'Käthe Kollwitz‘' aufgrund der Gesamtkostenerhöhung, Durchführung der Baumaßnahme 'Erneuerung Radweg Welsleber Straße im Bereich zwischen Magdeburger Str. und Wilhelm-Hellge-Straße' sowie  Beantragung von Fördermitteln dafür über das Bundessonderprogramm 'Stadt und Land', Satzung zur Regelung der Gebühren und Ansprüche für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schönebeck (Elbe) außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehr-Kostensatzung - FWKS-) und Jahresantrag 2022 im Bund Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten Fördergebiet 'Schönebeck (Elbe) - Mitte/2' als Bestandteil der Gesamtstädtebauförderung.

Ebenfalls einig waren sich die Stadträte bei der Aufnahme eines Kommunalkredites, Beratung und Beschlussfassung zum Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 28.10.2021 in Sachen Kreisumlagebescheid 2020 (Az.: 9 A 349/20) und Gewährung von überplanmäßigen Aufwendungen in den Produkten 36511 'Bereitstellung von Kindertagesstätten‘ und 36512 'Bereitstellung von Horten‘.