Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlen in 2021 gesucht

Am 24. Januar 2021 sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schönebeck (Elbe) aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und den Landrat / die Landrätin (m/w/d) des Salzlandkreises zu wählen. Am 7. Februar 2021 findet eine eventuelle Stichwahl statt. Weiterhin werden im nächsten Jahr die Abgeordneten (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt (voraussichtlich am 6. Juni 2021) und des Bundes (voraussichtlich am 26. September 2021) gewählt. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Wahlen sucht die Stadt Schönebeck (Elbe) - für das gesamte Stadtgebiet, einschließlich der Ortschaften Plötzky, Pretzien und Ranies - noch dringend Bürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 18 Jahren, die sich als freiwillige Wahlhelfer zur Mitarbeit in den Wahlvorständen zur Verfügung stellen. Als Mitglied des Wahlvorstandes kann jeder Bürger / jede Bürgerin, der / die wahlberechtigt ist, fungieren. Wahlhelfer(innen) sind im Wahllokal tätig und sichern den reibungslosen Ablauf der Wahl am Wahltag sowie die Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale. Für ihre Tätigkeit erhalten Wahlhelfer(innen) eine Entschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld). Sie können sich direkt im Sachgebiet Ratsbüro im Rathaus, Markt 1 oder unter den Telefonnummern +49 3928 710-120 sowie per E-Mail an das melden.