Corona-Virus (223): Lockdown ab Mittwoch

Einzelhandel schließt ab 16. Dezember 2020 - mit Ausnahmen

Sachsen-​Anhalt geht ab morgen in den Lockdown. Der Einzelhandel schließt, Ausnahmen sind u. a. der Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Abhol-​ und Lieferdienste, aber auch Reformhäuser, Apotheken und Tankstellen. Die Präsenzpflicht an Schulen wird weitestgehend aufgehoben; Kindertagesstätten gehen in den Notbetrieb. Das hat das Kabinett gestern beschlossen. Damit setzt Sachsen-​Anhalt die Vereinbarungen, die am Sonntag zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder getroffen worden sind, um. Die Beschränkungen sollen bis zum 10. Januar 2021 gelten. Die bisher geltenden Einschränkungen halten damit an. Private Zusammenkünfte bleiben auf fünf Personen bei bis zu fünf Hausständen beschränkt, Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben unberücksichtigt.

Für die Weihnachtstage gelten Sonderregelungen. Im Zeitraum vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 können alternativ private Zusammenkünfte und Feiern auch über den eigenen Hausstand hinaus mit bis zu 4 weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige), jedoch aus höchstens zwei weiteren Hausständen, stattfinden – wobei bis 14-​jährige Kinder der Familie wieder ausgenommen sind. Damit schöpft Sachsen-​Anhalt die zwischen den Regierungschefs und der Bundeskanzlerin getroffene Regelung nicht aus. Zudem appelliert die Landesregierung die Kontakte möglichst zu minimieren.

Die ausführliche Pressemitteilung der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur finden Sie hier und in nebenstehendem Dokument.