Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot von Listenhunden
Das Sicherheits- und Ordnungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) weist aus gegebenem Anlass auf Änderungen des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) hin. Ab dem 01. März 2016 ist die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit sogenannten Listenhunden gemäß § 3 Abs. 4 HundeG LSA in Sachsen-Anhalt verboten. Zu diesen Listenhunden gehören nach § 3 Abs. 2 HundeG LSA die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Bei Verstößen gegen dieses Verbot wird die Einleitung jeweiliger Ordnungswidrigkeitsverfahren geprüft, die mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden können. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu im Sicherheits- und Ordnungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Grabenstraße 9, 39218 Schönebeck (Elbe). Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer: 03298/710-306 möglich.