Winter vor der Tür: Schnee und Glätte b?eseitigen

eines erschlossenen Grundstückes dazu verpflichtet. Näheres regelt der § 6, der wie die Satzung selbst auch auf der städtischen Internethomepage www.schoenebeck.de unter Bekanntmachungen/Satzungen nachzulesen ist. Demnach ist montags bis freitags von 6-20 Uhr auf Gehwegen gefallener Schnee zu räumen und Glätte abzustumpfen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags, sonntags und feiertags bis 9 Uhr des folgendes Tages zu beseitigen. Zu räumen ist mindestens auf einer Breite von 1,50 Metern. Die Gosseneinläufe sind ebenfalls frei zu halten. Ein ?Brennpunkt? sind buchstäblich Probleme mit Hunden, deren Verdauungssystem leidet und ?brennt?, wenn sie sich das unzulässig privat verstreute und an den Pfoten kleben bleibende Wintersalz ablecken. Hier ist mit Gesundheitsschäden der Organe zu rechnen. Die Verwendung von Salz als Auftau mittel ist grundsätzlich verboten. Nur in eingeschränkten Ausnahmefällen wie bei äußerst klirrender Kälte, an Treppenrampen oder bei Steigungen ist es zulässig. Ansonsten sind gängige mineralische Streumittel wie Sand zu verwenden. Auch Hausbrandasche ist übrigens grundsätzlich unzulässig. ?Schneeflöckchen Weißröckchen? ? schießen Sie also bloß kein Böckchen.