Findlinge direkt am Straßenrand verboten

als Ordnungswidrigkeit zu betrachten und können als solche auch geahndet werden. Die Stadt weist darauf hin, dass in absehbarer Zeit Verkehrsschauen durchgeführt werden, die diese Gegebenheiten aufnehmen werden. Betroffene Grundstückseigentümer werden aufgefordert, die Zustände entsprechend zu verändern bzw. zurück zu bauen.