Stadtwerke Schönebeck Tipp: Wasserzähler und -leitungen vor Frost schützen!
im Keller die Fenster, Türen und Räume geschlossen zu halten. Wichtig ist es auch, Absperrventile auf Dichtheit zu prüfen und im Schadensfall den Absperrhahn zu schließen. Wasserzähler können mit einfachen Mitteln wie Holz-/Glaswolle, Styropor, Schaumstoff oder auch Baumwollsäcken gedämmt werden. Kaputte Fenster sind zu reparieren und luft-durchlässiges Mauerwerk ist abzudichten. Mit sogenannten "Frostwächtern" geht man auf Nummer sicher. Diese thermostatgesteuerten Heizgeräte vermeiden bei niedrigen Temperaturen das Einfrieren von Leitungen und Zählern. "Nicht ausreichend isolierte Kellerräume und geöffnete Kellerfens-ter führen bei Minusgraden schnell zum Einfrieren der Wasserhausinstallation. Dies gilt auch für Installationen in Zählerschäch-ten, Garagen oder Hausanschlusskästen", meint Denis Lenhart, Leiter des Wassernetzes der Stadtwerke Schönebeck. Sollte es zu einem Frostschaden am Zähler kommen, ist der Kunde nach § 18 Absatz (3) AVBWasserV "Messung" für die entstehenden Kosten verantwortlich. Besteht der Verdacht, dass ein Wasserzähler eingefroren ist, dann verständigen Sie bitte den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Schönebeck unter 03928/788-788, denn eigenmächtige Versuche den Zähler aufzutauen, führen in der Regel zu weiteren Folgeschäden.