Förderung des kommunalen Straßenbaus

finanzielle Unterstützung durch das Land könnten Kommunen, für die die Zahlung des Eigenanteils aufgrund der Haushaltssituation unmöglich ist, notwendige Baumaßnahmen am kommunalen Straßennetz nicht verwirklichen. Um dies im Salzlandkreis zu verhindern, übernimmt das Land die Finanzierung der Eigenanteile für die beiden Bauprojekte im Kreis.? Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.