Hinweise zum Verhalten bei Wildunfällen im Salzlandkreis

Schwarzwild in Sprüngen und Rotten näher zusammen, so dass teilweise gleich mehrere Tiere die Fahrbahn überqueren. Vereinzelt werden auch Verkehrsunfälle mit Dam- und Rotwild registriert. Der Kraftfahrer selbst hat durch die Dunkelheit, das Verkehrsaufkommen und die gefahrene Geschwindigkeit oft kaum die Möglichkeit, Wild im Fahrbahnbereich rechtzeitig wahrzunehmen um entsprechend reagieren zu können. Das Risiko, selbst in einen Verkehrsunfall mit Wild verwickelt zu werden, steigt so für jeden Kraftfahrer in dieser Jahreszeit um ein Vielfaches an. Im Salzlandkreis wurden in vielen Bereichen die Beschilderungen mit dem Verkehrszeichen ?Wildwechsel? überarbeitet, neue Abschnitte entsprechend beschildert. Die Untere Jagdbehörde appelliert an jeden Kraftfahrer, gerade in Bereichen mit einem erhöhten Wildwechselrisiko die Fahrweise und vor allem die Geschwindigkeit im eigenen Interesse entsprechend anzupassen. Jeder sollte sich vor Augen halten, dass nicht jeder Verkehrsunfall mit Wild neben dem verendeten Wild ?nur? einen materiellen Schaden nach sich zieht, oft sind gesundheitliche Schäden oder im schlimmsten Fall der Tod die Folge. So sind in diesem Jahr auf den Straßen im Salzlandkreis bereits 714 Verkehrsunfälle mit Wild zu verzeichnen, 6 davon mit Leichtverletzten und 2 mit Schwerverletzten. Allein eine angepasste Geschwindigkeit könnte einen Teil der Unfälle verhindern, in jedem Fall jedoch die Schwere der Unfallfolgen mindern.

 

Unberechtigte Mitnahme von Unfallwild
In letzter Zeit werden immer häufiger Fälle bekannt, bei denen durch Verkehrsunfall verendetes Wild beim Eintreffen des Jägers am Unfallort durch diesen nicht mehr vorgefunden wurde. Hier ist davon auszugehen, dass sich Unberechtigte das Wild angeeignet haben. Wild welches in Verkehrsunfällen verwickelt war, darf auch vom kompetenten Jäger nicht mehr verwertet werden, es ist weder für den menschlichen Verzehr noch als Tierfutter zu verwenden: Zum Einen kann niemand mehr nachvollziehen, ob das Wild vor dem Unfall abnormes Verhalten aufwies um so schon von äußeren Umständen her Rückschlüsse auf Wildkrankheiten oder Wildseuchen zu schließen, zum Anderen ist das Wildbret durch die Unfallverletzungen ungenießbar. Der Jäger, als Fachmann kann Erkrankungen des Wildes erkennen und es fachgerecht entsorgen bzw. im Fall einer erkannten Wildseuche zur Untersuchung an die entsprechenden Institutionen geben, der Laie nicht. Schwarzwild als Allesfresser kann zum Beispiel von Trichinen befallen sein, der Genuss befallenen Wildbrets kann zu einer Übertragung auf den Menschen führen. Eine nach sich ziehende Erkrankung ist nicht behandelbar und kann tödlich sein. Um dies auszuschließen muss jedes erlegte Wildschwein grundsätzlich einer nachweislichen amtlichen Untersuchung zugeführt werden. Nur so kann man das zu einer gesunden Ernährung gehörende Wild bedenkenlos genießen. Außerdem hat ausschließlich der im betroffenen Bereich berechtigte Jäger das Recht sich Wild anzueignen, auch das verunfallte Wild zählt dazu. Wer das Wild z. B. im Kofferraum seines Fahrzeuges ?verschwinden? lässt, macht sich der Wilderei strafbar und sollte bedenken, dass er sich neben den gesundheitlichen Risiken auch rechtlichen Folgen aussetzt.
Für weitere Auskünfte stehen Frau Wolkenstein und Herr Golz als Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde unter den Telefonnummern 03928 780-638 und 03928 780-639
gern zur Verfügung.