Verbraucherzentrale begrüßt Anpassung der Diätverordnung an wissenschaftlichen Kenntnisstand

Zur Vorbeugung und Behandlung von Diabetes mellitus gelten inzwischen im Prinzip die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung wie für die Allgemeinbevölkerung. Die speziellen Diabetiker-Lebensmittel sind nicht mehr nötig. Im Gegenteil, bei Ersatz von Zucker durch Fruktose ist bei höherem und längerem Konsum mit negativen gesundheitlichen Folgen zu rechnen. Zum anderen enthalten viele der angebotenen Diabetiker-Lebensmittel ungünstige Fette und sind echte Dickmacher. Christa Bergmann, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, begrüßt deshalb die geplante ersatzlose Streichung der überholten Vorgaben für Diabetiker-Lebensmittel in der Diätverordnung. D. mellitus ist keinesfalls nur eine ?Zuckerkrankheit?, er betrifft auch Störungen des Protein- und insbesondere des Fettstoffwechsels. Häufig sind deshalb mehrere Ernährungsmaßnahmen, wie z.B. Energiereduktion, Reduktion gesättigter und Trans-Fettsäuren, Bevorzugung von Kohlenhydraten mit niedrigem glykämischen Index oder erhöhte Ballaststoffzufuhr notwendig. Wie alle anderen Verbraucher würden deshalb auch Diabetiker von einer erweiterten obligatorischen Nährwertkennzeichnung profitieren, über die derzeit auf europäischer Ebene diskutiert wird. Neben leicht verständlichen Angaben zu Brennwert, Eiweiß, Kohlenhydraten und Fetten werden weitere Angaben wie z.B. zum Gesamtzucker, zur Fettsäurezusammensetzung, zu Ballaststoffen und Salz gefordert. Das würde die Auswahl geeigneter Produkte gerade auch für die große Zahl von Diabetikern erheblich erleichtern. Fragen zu diesem Thema beantworten die Ernährungsexpertinnen der Verbraucherzentrale dienstags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 01805 70 66 00 (0,14 ?/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).