Corona-Virus (199): Auswirkungen der Eindämmungsverordnung in Schönebeck
Heute hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts die 2. Verordnung zur Änderung der 8. Eindämmungsverordnung beschlossen, die ab Montag, 2. November 2020, gilt. Diese wird auch in der Stadt Schönebeck (Elbe) umgesetzt. Die Maßnahmen betreffen unter anderem die Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Somit wird bis auf Weiteres die Schwimmhalle für den Allgemeinbetrieb geschlossen. Sie bleibt ausschließlich für das Schulschwimmen geöffnet. Der Solepark, Eigenbetrieb der Stadt Schönebeck, wird sein Angebot einstellen beziehungsweise verkürzt öffnen.
Da auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb (Training und Wettkämpfe) nicht stattfinden darf, bleiben die städtischen Sporthallen und Sportanlagen geschlossen. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder im eigenen Hausstand.
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind im Bund-Länder-Beschluss untersagt. Die für November geplanten Bürgerversammlungen im Stadtteil Frohse und in der Ortschaft Plötzky werden abgesagt. Der Sprechtag des Oberbürgermeisters am Dienstag, 10. November 2020, findet ebenfalls nicht statt.
Die Verwaltung mit Bürgerbüro, Standesamt, Ordnungsamt und den weiteren Bereichen, die für Bürger zugänglich sind, wird für den unangemeldeten Publikumsverkehr geschlossen. Die Bürger werden darauf hingewiesen, dass persönliches Vorsprechen nur noch mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.
Die Stadtratssitzung am Donnerstag, 5. November 2020, wird unter Beachtung der Hygienevorschriften – nach aktuellem Stand – stattfinden. Ein Sitzabstand von 1,5 Metern wird gewährleistet. Mundschutz ist bei Betreten und Verlassen des Dr.-Tolberg-Saals, auf dem Weg zum Sitzplatz beziehungsweise zum Sprecherpult anzulegen. Wegen der einzuhaltenden Mindestabstände kann die Zahl der Zuhörer durch die Vorsitzende des Stadtrates in Ausübung des Hausrechts begrenzt werden.
Weitere Informationen gibt es bei der Corona-Hotline des Salzlandkreises unter 03471/684-2684. Diese ist sowohl am heutigen Freitag bis 14 Uhr als auch am Samstag von 10 bis 16 Uhr erreichbar. Ab Dienstag wird auch eine Corona-Hotline der Stadt Schönebeck eingerichtet sein. Diese ist von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer 03928/710-600 erreichbar.