Zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen/Sanierungsgebiet Altstadt Schönebeck (Elbe)

privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wurden mit diesen Mitteln im öffentlichen Bereich u. a. die Burgstraße, die Broihans- und die Bodengasse, die Körnerstraße, die Freiligrathstraße, der Markt, die Steinstraße (Teilbereich zw. Markt und Bodengasse), die Zimmererstraße und die Worth umfassend saniert. Da der Bund  und die Länder das Förderprogramm eingestellt haben, ist die Stadt Schönebeck (Elbe) aufgefordert, die städtebauliche Gesamtmaßnahmen „Altstadt“ abzurechnen. Bestandteil dieser Abrechnung ist die Erhebung von Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 Baugesetzbuch. Alle Eigentümer von im Sanierungsgebiet befindlichen Grundstücken werden im Zeitraum 23.10.2017 bis 15.12.2017 ein Informationsschreiben zu diesem Verfahren mit dem Angebot einer individuellen Beratung erhalten. Das Schreiben sowie ein Informationsblatt ist unter diesem Beitrag und in Kürze unter dem Link zur Rubrik „Bauen und Wohnen“ - Stadtentwicklung – Stadtsanierung - Altstadt Schönebeck (Elbe) – Ausgleichsbeträge einsehbar. Die Bodenrichtwertkarten als Grundlage der Ermittlung des Ausgleichsbetrages können im Stadtplanungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) sowie beim Sanierungstreuhänder der Stadt, der BauBeCon Sanierungsträger GmbH zu den bekannten Sprechzeiten eingesehen werden.

Information zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Schönebeck (Elbe) - Altstadt