Bald ?rechts vor links? in Alt-Frohse

die Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es zwingend erfordern, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Da wiederholt Anwohner der Straße Alt Frohse , im Sinne der  Durchsetzung der verkehrsrechtlich angeordneten 30 Km/h und somit einer Verkehrsberuhigung im Wohngebiet, den Wunsch nach einer ?Rechts vor links?-Regelung äußerten, erfolgte eine Prüfung der Sachlage gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt des Salzlandkreises. Im Ergebnis dieses Vororttermins wurde die Festlegung getroffen, das die gesamte vorfahrtsregelnde Beschilderung in der Straße Alt Frohse im Bereich zwischen Friedhofsweg und Kleiner Steinklump ersatzlos entfernt wird. Übergangsweise wird an den Einmündungen das Verkehrszeichen 101 mit dem Zusatzzeichen 1008-30 ? Vorfahrt geändert? aufgestellt. Wirksamkeit dieser Änderung ist ab der 42. KW geplant.