Mitteilung des Gesundheitsamtes zur Impfaktion Neue Grippe

Personen mit erhöhtem Risiko sollen zuerst geimpft werden, so zunächst Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sowie bei der Polizei und Feuerwehr und Menschen mit Grunderkrankungen und Schwangere. Im weiteren Verlauf können sich alle impfen lassen, die das wünschen. Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Wohlfahrt sind gefährdet, weil durch den engen Kontakt mit Patienten ihr Ansteckungsrisiko besonders hoch ist. Wenn sie sich impfen lassen, schützen sie nicht nur sich selbst sondern auch Menschen, die ihrerseits besonders gefährdet sind. Menschen mit Grunderkrankungen sollen geimpft werden, weil ihr Immunsystem geschwächt ist und ihr Körper sich nur schwer gegen das Virus wehren kann. Das betrifft vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen und Diabetiker sowie Menschen mit Stoffwechselkrankheiten oder Krebserkrankungen, mit neurologischen oder neuromuskulären Grundkrankheiten sowie mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten und HIV-Infektion. Schwangere sind gefährdet, weil ihr Immunschutz sich in der Schwangerschaft verändert und sollten sich vom behandelnden Frauenarzt zumindest beraten lassen. Der Impfstoff wurde vom Land bestellt und wird wöchentlich an die Gesundheitsämter geliefert. Der Salzlandkreis hat in dieser Woche die mit 4000 Impfdosen die erste Impfstoff-Lieferung erhalten. Diese wurden entsprechend den Empfehlungen zuerst an die Krankenhäuser des Salzlandkreises verteilt. Sukzessive werden die folgenden Impfstoffdosen an die Praxen der Ärzte ausgegeben, die sich an dieser Impfaktion beteiligen. Im Salzlandkreis impfen 148 Ärzte gegen die Neue Grippe. Eine Liste der impfenden Ärzte ist im Gesundheitsamt einsehbar, zu erfragen.  Patienten und Patientinnen zahlen nicht für die Impfung. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen sowie Land und Kommunen.

Das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut empfehlen für den jetzt vorliegenden Impfstoff ?Pandemrix?, der von Sachsen-Anhalt erworben wurde, folgendes Impfvorgehen:

  • Kinder von 6 Monaten bis 9 Jahre sollen 2 x eine ½ Erwachsenendosis
    im Mindestabstand von 3 Wochen erhalten;
  • Personen von 10 bis 60 Jahre sollen 1 x 1 Dosis erhalten;
  • Erwachsene über 60 Jahre sollen 2 x 1 Erwachsenendosis im Mindestabstand von 3 Wochen erhalten.

Der in Sachsen-Anhalt und im gesamten Bundesland eingesetzte Grippeimpfstoff ?Pandemrix? enthält Wirkverstärker, die die Immun-reaktion des Körpers unterstützen und dazu beitragen können, dass auch bei einer Weiterentwicklung (Mutation) des Virus der Impfschutz erhalten bleibt. Er ist bei über 20.000 Menschen in Studien überprüft worden. Durch den Einsatz der Wirkverstärker kann es zu einer verstärkten Reaktion an der Impfstelle durch Rötung oder Schwellung kommen.


Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass sich die Bürger und Bürgerinnen des Salzlandkreises ab der ersten Novemberwoche an ihren Hausarzt wenden können, um die Neue Grippeimpfung erhalten zu können.


Fragen zur Neuen Grippe und zur Impfung beantworten Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter der Telefon-Nummer:

03473 955-3236, -3110 und -3243 oder können auch über

E-mail: gesundheitsamt@kreis-slk.de

gestellt werden.