Beteiligung Schönebecks am Wettbewerb ?Barrierefreie Kommune?

eine Stadt, in der sich Menschen jeden Alters mit oder ohne Einschränkung in allen Lebensbereichen wohl fühlen können.

Der diesjährige Wettbewerbsbeitrag Schönebecks knüpft somit inhaltlich und konzeptionell an die erfolgreichen Beiträge vergangener Jahre an und gibt einen gesamtstädtischen Überblick über die seit 2009 in Schönebeck (Elbe) realisierten Maßnahmen. Der Beitrag der Stadt Schönebeck (Elbe) entstand in enger Zusammenarbeit u. a. mit dem Behindertenverband Schönebeck e. V., dem Allgemeinen Behindertenverband

Sachsen-Anhalt e.V. ABiSA sowie dem Stadtseniorenrat der Stadt Schönebeck. Diesen sind Oberbürgermeister Bert Knoblauch und das verantwortliche Baudezernat schon jetzt sehr dankbar für die enge Zusammenarbeit und Unterstützung.

Der Wettbewerbsbeitrag 2015 zielt auf die barrierefreie Vernetzung der infrastrukturellen Schwerpunkte wie Dienstleistungen der Daseinsvorsorge in der Innenstadt ab. Im Zuge der barrierefreien Neugestaltung des Marktplatzes rückt die durchgängige Erreichbarkeit der städtischen Behörden in greifbare Nähe. Die im Frühjahr 2016 geplante Fertigstellung des Marktplatzes als ?Shared Space? ermöglicht ein freies und gleichberechtigtes Nutzen des öffentlichen Raums und eine ungehinderte Zugänglichkeit zu den angrenzenden öffentlichen Gebäuden. Auch der barrierefreie Umbau des Rathauses ist deshalb Bestandteil  des Wettbewerbsbeitrags. Nur mit dieser Maßnahme kann eine wirkliche Öffentlichkeit der Sitzungen des Stadtrats und der Fachausschüsse sowie die Erreichbarkeit des Oberbürgermeisters und der Verwaltung auch für mobilitätseingeschränkte Bürger gewährleistet werden.

Die Auswahl der Preisträger erfolgt Mitte November durch eine Jury, welche sich aus Vertretern verschiedener Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt und der Behindertenverbände zusammensetzt. Der Termin für die Preisverleihung ist für Dezember 2015 angesetzt. Es winken hohe Preisgelder für die vorderen Plätze sowie Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung. Diese sollen dann für die Umsetzung der im Wettbewerbsbeitrag dargestellten Maßnahme zur Verbesserung der Barrierefreiheit in der Kommune eingesetzt werden.