Führungszeugnis online

der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen. Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.

Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt. Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de. Die Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses finden Sie auf der Homepage der Stadt unter Bürgerservice > Formularservice.