LLFG: Allgemeinverfügung über die Maßnahmen zur Bekämpfung des ALB

die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als zuständige Behörde nach dem Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen eine Allgemeinverfügung betreffend Gebiete der Landeshauptstadt Magdeburg und des Landkreises Jerichower Land erlassen. Die Allgemeinverfügung regelt neben der Größe der Quarantänezone, die Anzeige- und Kontrollpflicht. Die angeordneten Maßnahmen haben zum Ziel, die eingeschleppten Asiatischen Laubholzbockkäfer in dem betroffenen Gebiet auszurotten und deren Vermehrung und weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der LLFG unter www.llfg.sachsen-anhalt.de eingestellt. +++

Feuerbrand ist eine gefährliche, durch das Bakterium verursachte Pflanzenkrankheit. Sie befällt vor allem Kernobstgewächse und kann sich seuchenartig schnell ausbreiten. Für die Gesundheit des Menschen besteht keine Gefahr. Wie der Verband der Gartenfreunde Schönebeck und Umgebung e.V. mitteilt, wurde in Schönebeck noch kein Vorkommen von Feuerbrand gemeldet/festgestellt. Die Fachberater des Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. hatten dazu bereits eine Schulung durchgeführt. Der Salzlandkreis hat dazu eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit  von Feuerbrand befallenen Gehölzen am 17. Juli 2013 amtlich Bekannt gemacht.  Der Feuerbrand ist meldepflichtig. Verdachtsfälle sind der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Dezernat Pflanzenschutz in Bernburg unter der Telefon-Nummer 03471 -334341 bzw. dem ALFF Mitte in Halberstadt, Sachgebiet Pflanzenschutz, Telefon-Nummer 03941 -671466 zu melden.