Salinebrücke und Elbweg ab Freigabe gewidmet

Die über den Salinekanal zur Salineinsel führende Salinebrücke sowie der vom östlichen Bereich der Salinehäuser bis zur Salinebrücke führende Elbweg gelten zum Zeitpunkt ihrer Verkehrsfreigabe (Termine werden noch bekanntgegeben) als solche für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr als gewidmet. Nach öffentlicher Bekanntgabe am 29. Juli 2012 im Amtsblatt der Stadt Schönebeck (Elbe) waren in der vorgegebenen Frist keine Einwände oder Widersprüche gegen diese Widmung erfolgt. Die gewidmeten Verkehrsflächen wurden als Gemeindestraßen eingestuft.