Mitteilung der Friedhofsverwaltung

Wie das  Grünflächen - Friedhofswesen der Stadt mitteilt, überprüft die Stadt Schönebeck (Elbe) regelmäßig die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf ihren verkehrssicheren Zustand. Gemäß Satzung sind die Nutzungsberechtigten der jeweiligen Grabstellen verpflichtet, die Grabmale dauerhaft verkehrssicher instand zu halten. Deshalb werden jene, deren Grabsteine nicht verkehrssicher sind, von der Friedhofsverwaltung informiert. "Verkehrssicher" bedeutet, die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen sind entsprechend ihrer Größe nach den allgemein anerkannten Regeln zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen. Der Nutzer hat dann diesen ordnungswidrigen Zustand innerhalb der gestellten Frist zu beseitigen. Erfolgt dies nicht, ist die Stadt Schönebeck (Elbe) berechtigt, den ordnungsgemäßen Zustand auf Kosten der Nutzungsberechtigten herzustellen. Die Überprüfung auf den städtischen Schönebecker Friedhöfen findet voraussichtlich vom 25. bis 29. August 2014 statt. Es wird um Beachtung und Verständnis gebeten.