Ministerpräsident antwortet auf Stadtbrief vom Juli

die Umsetzung der Planung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz LHW im Bereich des Grünewalder Elbdeiches, notwendige Maßnahmen an den ostelbischen Umflutdeichen, am Polder am Dornburger Siel und im Bereich des Pretziener Wehres sowie in Plötzky und Pretzien. Thema waren auch die nötigen Schutzmaßnahmen in der Altstadt Schönebecks sowie in Frohse. In der Anfang August eingegangenen Antwort des Ministerpräsidenten verweist die Staatskanzlei auf die Zuständigkeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, welches unser Schreiben beantworten solle. Indessen hat das Land bekanntermaßen die Richtlinie zur Aufbauhilfe im Zusammenhang mit dem Junihochwasser 2013 herausgegeben. An dieser Stelle muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass diese Richtlinie und mehrere Gespräche der Stadt mit den Verantwortlichen beim Land aussagen, dass lediglich Schadensfälle aus dem Hochwasser förderfähig sind, keinesfalls präventive Maßnahmen: Nachsorge ja, Vorsorge nein.