Änderungen der Vorfahrtsregelung im Altstadtbereich ab 20.9.2012

Im Hinblick auf die Erfüllung der Ziele bzgl. des Sanierungskonzeptes ?Altstadt? bedarf es aber noch weiterer verkehrsregelnder Maßnahmen. Auf der Grundlage der Konzeption über die Verkehrsführung in der Stadt Schönebeck werden ab September 2012 auf einigen Straßenzügen geschwindigkeitsdämpfende Maß-nahmen sowie  Durchfahrtsverbote für den Schwerverkehr angeordnet. Es ist davon auszugehen, dass sich durch diese Maßnahmen nicht nur Geräusch- und Lärmimmissionen im Sanierungsgebiet senken werden, die Verkehrssicherheit der Fuß-gänger und Radfahrer wird zunehmen und darüber hinaus die Wohnqualität sowie die Aufenthaltsqualität auf den Straßen.

Was ändert sich ab dem 20.09.2012?

Errichtung einer ?Zone 30? für den Altstadtbereich, der eingegrenzt wird von der Söker Straße, Salzer Straße, Böttcherstraße, Felgeleber Straße. Für alle Straßen, die sich inner-halb dieses Gebietes befinden, gilt künftig die Vorfahrtsregelung rechts vor links, die zu-lässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h festgesetzt. Folgende Straßen sind davon betroffen: Karl- Marx-Straße, R.-Breitscheid-Straße, Herrmannstraße, E.-Thälmann-Straße, Peterstraße, Thiemannstraße, Republikstraße.

Für diese Straßen wird gleichfalls ein Verkehrsverbot für LKW mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t angeordnet. Ausgenommen von diesem Verbot werden der Lieferverkehr und Versorgungsfahrzeuge. Die Stadt Schönebeck bittet alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und Be-achtung der geänderten Verkehrsbedingungen.