Information für Friedhofsnutzer

diesen ordnungswidrigen Zustand innerhalb der gestellten Frist zu beseitigen. Erfolgt dies nicht, ist die Stadt Schönebeck (Elbe) berechtigt, den ordnungsgemäßen Zustand auf Kosten der Nutzungsberechtigten herzustellen. Die Überprüfung auf den städtischen Schönebecker Friedhöfen findet voraussichtlich im September 2015 statt.