Kraftfahrer: Feld- und Waldwege tabu

Das Befahrverbot von Wald- und Feldwegen durch Kraftfahrzeuge ist nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz strengstens einzuhalten, da dadurch höchste Wald- und Flurbrandgefahr besteht. Angesichts der anhaltenden Trockenheit und Hitze hat sich die Gefahr einer Entzündung weiter erhöht. Dies teilt das Ordnungsamt der Stadt mit. Auch Bürger hatten besorgt angerufen und auf die Situation hingewiesen, besonders Angler würden auch jetzt immer wieder diese Wege als Anfahrt nutzen.