Salzlandkreis: Erste Feuerbrandfälle auch im Landkreis

die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Dezernat Pflanzenschutz, Strenzfelder Allee 22, 06406 Bernburg, Tel. 03471/ 334 341, E-Mail: Pflanzenschutz@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Die LLFG hat auch ein Informationsblatt auf ihrer Homepage www.llfg.sachsen-anhalt.de eingestellt, wie Feuerbrand zu erkennen ist, und was man beachten sollte. Jede Meldung über einen Feuerbrandfall oder auch ?verdacht wird an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte weitergeleitet. Hier ist der Bereich Pflanzenschutz zuständig mit den Mitarbeitern Herrn Hübner ,Tel. 03941/671-466 (P.Huebner@alff.mlu.sachsen-anhalt.de) und Herrn Fiebig, Tel. 03941/671-468 (L.Fiebig@alff.mlu.sachsen-anhalt.de) Das ALFF prüft alle Fälle vor Ort ab, ob tatsächlich Feuerbrand vorliegt, gegebenenfalls durch Probennahmen, und legt fest, welche Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies kann ein erheblicher Rückschnitt der betroffenen Pflanzen oder deren vollständige Rodung sein. Die Pflanzen müssen in der Regel direkt vor Ort verbrannt werden. Der Salzlandkreis hat eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die am 17.07.2013 im Amtsblatt des Salzlandkreises veröffentlicht wird. Darin wird in Fällen eines positiven Feuerbrandbefundes durch das ALFF und der Festlegung von Bekämpfungsmaßnahmen den Verfügungsberechtigten und Besitzern der betroffenen Pflanzen eine Erlaubnis zum Verbrennen (Ausnahmegenehmigung nach § 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz) und eine Befreiung vom Verbot zum Beschneiden von Gehölzen in der Vegetationsperiode ( § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz) erteilt, damit sie den Vorgaben des ALFF folgen können.