Soforthilfen: Antragsfrist verlängert

weiterhin im Rathaus, Markt 1, im Bürgerbüro der Stadt Schönebeck (Elbe), Friedrichstraße 117 sowie im Internet erhältlich. Die Auszahlungen/persönliche Antragsannahme erfolgen ab sofort jeweils dienstags von 09.00 ? 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr  für die Soforthilfen im Rathaus, Markt 1, Zimmer 117 und für die Hilfen zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit von Gebäuden im Breiteweg 11,  Steueramt, Zimmer 112. Empfohlen wird nach Möglichkeit die persönliche Abgabe der Anträge, um Rückfragen zu vermeiden und eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen.  Voraussetzung für die Auszahlung ist die Antragsausfüllung mit Nachweisführung des entstandenen Schadens (Fotos oder ähnliche Beweismittel) unter  Vorlage eines gültigen Personalausweises.