Sicherheits-und Ordnungsamt: Allgemeinverfügung zur Vermeidung von Bränden 2019
Angesichts von Hitze und Trockenheit hat die Stadt Schönebeck (Elbe) eine Allgemeinverfügung erlassen, die auf dieser städtischen Homepage www.schoenebeck.de unter „Bekanntmachungen 2019“ sowie im Amtsblatt vom 16.06.2019 im vollen Wortlaut veröffentlicht wird. Es wird dringend um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten. Wir zitieren hier Auszüge: „…Die Allgemeinverfügung gilt für alle unbebauten Flächen sowie Bereiche mit waldähnlicher Bestockung im gesamten Gebiet der Stadt Schönebeck (Elbe), insbesondere im gesamten Naherholungsgebiet Plötzky-Pretzien ab Ausrufung der Waldbrandgefahrenstufe 4 im Salzlandkreis bzw. im Jerichower Land. Das Grillen und das Betreiben offener Feuerstellen sowie jeglicher sonstiger offener Feuer in dem genannten Geltungsbereich sind verboten. Darin enthalten ist auch das Verbot, brennende Streichhölzer oder Raucherwaren wegzuwerfen. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit liegt, insbesondere in dem genannten Geltungsbereich, ein erhöhtes Brandrisiko (Vergleich: Waldbrandgefahrenstufe 4) vor. Eine Änderung der Situation ist bislang nicht absehbar. Das Grillen und das Betreiben offener Feuerstellen sowie jeglicher sonstiger offener Feuer im o. g. Bereich ist aufgrund der Witterung nicht mehr zulässig…“