Hinweise zur aktuellen Waldbrandgefahrenstufe 5

Letzteres gilt nicht für Waldbesitzer, Jagdausübungsberechtigte, von ihnen beauftragte Personen sowie Personen, die sich im Rahmen ihrer Gewerbe-, Berufs- oder Dienstausübung im Wald aufhalten. Waldbesucher werden gebeten, auftretende Brände umgehend der Feuerwehr zu melden. Das Landeszentrum Wald warnt jedoch ausdrücklich davor, einen Brand eigenständig löschen zu wollen. Waldbrände besitzen eine Eigendynamik, die von Waldbesuchern nicht eingeschätzt werden kann! Dies alles ist dringend, besonders in den ostelbischen Gebieten bzw. im Naherholungsgebiet zu beachten. In Anbetracht der hohen Brandgefahr sollte alles unterlassen werden, was zu einem Brand, besonders im Wald, in Naherholungsgebieten, waldähnlichem Gelände und in der Feldflur, führen könnte. In Sachsen- Anhalt ist das Landeszentrum Wald für den vorbeugenden Waldbrandschutz und die Ausrufung der Waldbrandstufen verantwortlich. Der zuständige Kreiswaldbrandschutzbeauftragte stellt in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September des Jahres auf der Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes die Waldbrandgefahrenstufe fest und gibt diese nach den Vorgaben der Waldbrandschutzverordnung bekannt. Die Waldbrandstufen werden im Internet veröffentlicht und sind unter der Seite des Landeszentrums Wald einsehbar. Waldbrandgefahrenstufen geben die aktuelle Waldbrandgefahr an. Sie dienen als Grundlage zur Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, durch ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten das Brandrisiko generell zu minimieren.