Hinweise zur aktuellen Waldbrandgefahrenstufe 3

Seit vorgestern gilt im gesamten Salzlandkreis die Waldbrandgefahrenstufe 3 von möglichen 5. Es ist verboten, in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen, durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land-und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden, bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen, im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden. Dies ist dringend, besonders in den ostelbischen Gebieten bzw. im Naherholungsgebiet zu beachten. In Anbetracht der hohen Brandgefahr sollte alles unterlassen werden, was zu einem Brand, besonders im Wald, in Naherholungsgebieten, waldähnlichem Gelände und in der Feldflur, führen könnte. In Sachsen- Anhalt ist das Landeszentrum Wald für den vorbeugenden Waldbrandschutz und die Ausrufung der Waldbrandstufen verantwortlich. Der zuständige Kreiswaldbrandschutzbeauftragte stellt in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September des Jahres auf der Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes die Waldbrandgefahrenstufe fest und gibt diese nach den Vorgaben der Waldbrandschutzverordnung bekannt. Die Waldbrandstufen werden im Internet veröffentlicht und sind unter der Seite des Landeszentrums Wald einsehbar. Waldbrandgefahrenstufen geben die aktuelle Waldbrandgefahr an. Sie dienen als Grundlage zur Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, durch ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten das Brandrisiko generell zu minimieren.