Friedhöfe: Jährliche Überprüfung der Grabmale

Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen überprüft die Stadt Schönebeck (Elbe) regelmäßig die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf ihren „verkehrssicheren“ Zustand, wie es amtlich heißt. Gemäß der Friedhofssatzung der Stadt sind die Nutzungsberechtigten der jeweiligen Grabstellen verpflichtet, die Grabmale in diesem Sinne dauerhaft ordnungsgemäß instand zu halten. Deshalb werden die Nutzungsberechtigten, deren Grabsteine diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Friedhofsverwaltung informiert. Der Nutzungsberechtigte hat dann diesen ordnungswidrigen Zustand innerhalb der gestellten Frist zu beseitigen. Erfolgt dies nicht, ist die Stadt Schönebeck (Elbe) berechtigt, den ordnungsgemäßen Zustand auf Kosten der Nutzungsberechtigten herzustellen. Die Überprüfung auf den städtischen Schönebecker Friedhöfen findet voraussichtlich in der 30. Kalenderwoche 2018 statt.