Zur Soforthilfe "Bewohnbarkeit von Gebäuden"

dienstags von 9.00-18.00 Uhr und donnerstags von 8.00 12.00 Uhr, spätestens bis zum  15.07.2013, in der Stadtverwaltung (Elbe), Markt 1 im Rathaus Zimmer 104. Die Gewährung der Unterstützung erfolgt unbar an den Eigentümer, maximal in Höhe von  2.000,00 ? pro selbstgenutztem geschädigten Wohngebäude. Ausgenommen sind Gebäude, die nicht nur vorübergehend leer stehen, für die Einsturzgefahr besteht oder deren Nutzung durch die Schäden dauerhaft nicht mehr nutzbar ist. Bereits erhaltene Leistungen aus der Soforthilfe an direkt betroffene Einwohner werden gegengerechnet. Voraussetzung zur Gewährung der Hilfe ist ein gültiger Personalausweis, der ausgefüllte Antrag und Erfassungsbogen sowie der Nachweis des Schadens in Form von Fotos. Genauere Ausführungen entnehmen Sie bitte der ?Richtlinie zur Gewährung von Hilfen zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit von Gebäuden an durch das Junihochwasser 2013 Geschädigte Bürger? >> (PDF, 637 KB) (Runderlass Erstmaßnahmen Wohngebäude 13) unter www.schoenebeck.de. Die Gewährung der Soforthilfe an direkt betroffene Einwohner findet weiterhin zeitgleich dienstags von 9.00 -18.00 Uhr und donnerstags von 8.00-12.00 Uhr, im Rathaus Zimmer 117 statt und endet am 15.07.2013.