Mitteilung des Sozialamtes: Bildung und Teilhabe


Anträge zeitnah zu bearbeiten. Bei der überwiegenden Zahl der Anträge sind von den Antragstellern noch Unterlagen abzufordern, um über die Gewährung der Leistung entscheiden zu können. Im Interesse einer zügigen Bearbeitung ist es notwendig, dass die fehlenden Unterlagen den Mitarbeitern schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden. Besonders wichtig ist der gültige Bescheid über die Gewährung von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe sowie Nachweise über schon verauslagte Kosten bzw. Rechnungen. Antragsformulare und Anlagen sind in den Bürgerbüros sowie in den Regionalstellen des Sozialamtes des Salzlandkreises in Aschersleben, Bernburg, Schönebeck und Staßfurt erhältlich. Informationen zu den Leistungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe sind auf der Homepage des Salzlandkreises unter www.salzlandkreis.de abrufbar. Hier stehen auch die Antragsformulare und Anlagen zur Nutzung zur Verfügung. Die Antragsfrist für die Beantragung und rückwirkende Gewährung von Leistungen ab 01. Januar 2011 ist nun bis zum 30. Juni 2011 verlängert worden.