Hinweise zur aktuellen Waldbrandgefahrenstufe 3

Ab dem 20. Mai 2020 gilt im gesamten Salzlandkreis die Waldbrandgefahrenstufe 3 von möglichen 5. In Sachsen-Anhalt ist das Landeszentrum Wald für den vorbeugenden Waldbrandschutz und die Ausrufung der Waldbrandstufen verantwortlich. Die Waldbrandstufen werden im Internet veröffentlicht und sind unter der Seite des Landeszentrums Wald einsehbar. Waldbrandgefahrenstufen geben die aktuelle Waldbrandgefahr an. Sie dienen als Grundlage zur Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, durch ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten das Brandrisiko generell zu minimieren. Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt (externer Link). Verhaltensregeln - Was kann ich als Waldbesucher tun?...(weiterlesen)

Waldbesucher sind aufgefordert, durch ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten das Waldbrandrisiko zu minimieren. Folgende rechtlich verbindliche Regeln sind bei einem Besuch im Wald zu berücksichtigen:

Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist es verboten:

  1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
  2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
  3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
  4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
  5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.