NABU: "Schwalbenfreundliches Haus" 2016
den Landkreisen Salzlandkreis, Börde, Harz sowie Anhalt-Bitterfeld und Jerichower Land. Insgesamt zeichnete der NABU Sachsen-Anhalt bis Ende letzten Jahres 476 Schwalbenfreunde aus. Auch die NABU Gruppe Schönebeck unterstützt die Aktion von Anfang an und hat im Namen des NABU Landesverbandes bisher über 25 Auszeichnungen in und um Schönebeck vorgenommen. Näheres dazu hier (externer Link).
"Besonders erfreulich ist, daß sich neben Bürgern mit ihren privaten Wohnhäusern und Ställen, Scheunen, Garagen, Werkstätten oder Schuppen auch Betriebe (Energiegesellschaft, Klärwerk, Kieswerk, Landwirtschaftsbetriebe, Betriebshof eines Grünflächenamtes, Abwasserwerk, Bäckerei und Getränkehandel), aber auch Pferdehöfe, Tankstellen, Hotels/ Pensionen/ Gaststätten, Schulen und Kindergärten für den Schwalbenschutz engagieren", berichtet Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt.
Die Bewerbungsunterlagen können telefonisch unter 0391- 5619350 oder per E-Mail NABULVLSA@aol.com beim NABU Sachsen-Anhalt angefordert werden. Weitere Info´s zur Aktion finden Sie im Internet hier (externer Link).
Der NABU Sachsen-Anhalt freut sich über die Bewerbungen. Verliehen werden eine wetterfeste Plakette zur Anbringung an der Hauswand und eine Urkunde. Die Plakette kann werbewirksam am Haus angebracht werden.
Mehl- und Rauchschwalben leisten in den Dörfern einen wichtigen Beitrag, auch für die Lebensqualität des Menschen, denn sie ernähren sich ausschließlich von fliegenden Insekten. Die Hinterlassenschaften von Mehlschwalben auf Häuserfassaden führen jedoch desöfteren zu Diskussionen von Hausbesitzern. Schmutzabweisende Fassadenfarben verhindern den Neubau der Lehmnester. Leider werden auch bei Haussanierungen Nester entfernt - häufig gar widerrechtlich. Die vor allem in Ställen nistenden Rauchschwalben haben dagegen Probleme, weil moderne Stallanlagen entweder verschlossen sind oder nicht den Lebensraumansprüchen der Schwalben genügen.
Michael Wunschik von der NABU Gruppe Schönebeck weist darauf hin, dass es nach dem Naturschutzgesetz verboten ist, die Nester zu entfernen oder die Vögel am Anflug zum Nest zu hindern; die Nester sind das ganze Jahr über geschützt, auch außerhalb der Brutzeit! Befinden sich am oder im Gebäude Schwalbennester, die durch das "Einrüsten", den Abriss von Gebäudeteilen oder durch Sanierungsarbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden, so ist die Untere Naturschutzbehörde des Salzlandkreises darüber zu informieren. Sie klärt dann, ob und unter welchen Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.
Fragen zur Aktion:
Welche Häuser werden ausgezeichnet?
Grundsätzlich bezieht sich die Aktion natürlich auf Häuser mit (belegten) Schwalbennestern, die von den Hauseigentümern toleriert und geschützt werden. Aktive Schutzmaßnahmen, wie das Anbringen künstlicher Nistmöglichkeiten, das Bereitstellen von Nistmaterialien (Lehmpfützen), "Katzenabwehr" oder Schmutzfangeinrichtungen sollten zusätzlich vermerkt werden. Auch wenn künstlich geschaffene Nistmöglichkeiten noch nicht besetzt sind - wer seit mehreren Jahren bemüht ist, eine größere Anzahl Vögeln am Gebäude anzusiedeln, das Ansinnen aber noch nicht von Erfolg gekrönt war, kann prinzipiell auch eine Auszeichnung erhalten.
Welche Häuser können nicht ausgezeichnet werden?
Gebäude, die eigens für die Ansiedlung von Schwalben gebaut wurden (Schwalbentürme, umgebaute bzw. nicht mehr in Betrieb befindliche Trafohäuser u.ä.) können keine Auszeichnung erhalten.
Wie werden die Gebäude ausgewählt?
Jeder Hauseigentümer kann sich bewerben. Der NABU Sachsen-Anhalt entscheidet ggf. unter Einbeziehung der regionalen NABU-Gruppen über die Auszeichnung.
Wo werden die Bewerbungen eingereicht?
Beim NABU Sachsen-Anhalt e.V., Schleinufer 18a, 39104 Magdeburg, E-Mail: NABULVLSA@aol.com