NABU: "Schwalbenfreundliches Haus" 2015
141 Schwalbenfreunde ausgezeichnet. Die meisten Bewerber kamen aus den Landkreisen Salzlandkreis, Börde, Saalekreis, Anhalt-Bitterfeld und Jerichower Land.
Der NABU Sachsen-Anhalt zeichnete in den letzten drei Jahren 363 Schwalbenfreunde aus. "Besonders erfreulich ist die Vielfalt unter den Bewerbern, da sich neben Bürgern mit ihren privaten Wohnhäusern mit Ställen, Scheunen, Garagen, Werkstätten oder Schuppen auch Betriebe (Energiegesellschaft, Klärwerk, Kieswerk, Landwirtschaftsbetriebe, Betriebshof eines Grünflächenamtes, Abwasserwerk, Bäckerei,Tankstelle, Getränkehandel), aber auch Pferdehöfe, Hotels/ Pensionen/ Gaststätten, Schulen und Kindergärten für den Schwalbenschutz engagieren", berichtet Annette Leipelt vom NABU Sachsen-Anhalt.
Auch in Schönebeck, Barby, Plötzky, Ranies, Groß Rosenburg, Calbe, Welsleben und Eggersdorf gibt es "Schwalbenfreundliche Häuser", weiß Michael Wunschik von der NABU Ortsgruppe Schönebeck.
Mehl- und Rauchschwalben leisten in den Dörfern einen wichtigen Beitrag, auch für die Lebensqualität des Menschen, denn sie ernähren sich ausschließlich von fliegenden Insekten. Die Hinterlassenschaften von Mehlschwalben auf Häuserfassaden führen jedoch desöfteren zu Diskussionen von Hausbesitzern. Schmutzabweisende Fassadenfarben verhindern den Neubau der Lehmnester. Leider werden auch bei Haussanierungen Nester entfernt - häufig gar widerrechtlich. Die vor allem in Ställen nistenden Rauchschwalben haben dagegen Probleme, weil moderne Stallanlagen entweder verschlossen sind oder nicht den Lebensraumansprüchen der Schwalben genügen.
Nach dem Naturschutzgesetz ist es verboten, die Nester zu entfernen. "Die Nester der Schwalben stehen unter dem besonderem Artenschutz" weist Wunschik auf einen wichtigen Fakt hin. "Auch wenn die Schwalben ihre Brutsaison abgeschlossen haben und sich nicht mehr bei uns aufhalten". Sollte es dennoch unumgänglich sein, muss ein Antrag auf artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde im Salzlandkreis gestellt werden.
Der NABU Sachsen-Anhalt freut sich über die Bewerbungen. Verliehen werden eine wetterfeste Plakette zur Anbringung an der Hauswand und eine Urkunde. Die Plakette kann werbewirksam am Haus angebracht werden. Die Bewerbungsunterlagen können telefonisch oder per E-Mail beim NABU Sachsen-Anhalt angefordert werden. Weitere Info´s zur Aktion finden Sie im Internet unter www.NABU-LSA.de unter Projekte/ Schwalben.
Welche Häuser werden ausgezeichnet?
Grundsätzlich bezieht sich die Aktion natürlich auf Häuser mit (belegten) Schwalbennestern, die von den Hauseigentümern toleriert und geschützt werden. Aktive Schutzmaßnahmen, wie das Anbringen künstlicher Nistmöglichkeiten, das Bereitstellen von Nistmaterialien (Lehmpfützen), "Katzenabwehr" oder Schmutzfangeinrichtungen sollten zusätzlich vermerkt werden. Auch wenn künstlich geschaffene Nistmöglichkeiten noch nicht besetzt sind - wer seit mehreren Jahren bemüht ist, eine größere Anzahl Vögeln am Gebäude anzusiedeln, das Ansinnen aber noch nicht von Erfolg gekrönt war, kann prinzipiell auch eine Auszeichnung erhalten.
Welche Häuser können nicht ausgezeichnet werden?
Gebäude, die eigens für die Ansiedlung von Schwalben gebaut wurden (Schwalbentürme, umgebaute bzw. nicht mehr in Betrieb befindliche Trafohäuser u.ä.) können keine Auszeichnung erhalten.
Wie werden die Gebäude ausgewählt?
Jeder Hauseigentümer kann sich bewerben. Der NABU Sachsen-Anhalt entscheidet ggf. unter Einbeziehung der regionalen NABU-Gruppen über die Auszeichnung.
Wo werden die Bewerbungen eingereicht?
Beim NABU Sachsen-Anhalt e.V., Schleinufer 18a, 39104 Magdeburg, E-Mail: NABULVLSA@aol.com