Änderungen der Verkehrsführung in der Martinstraße

Eine Straßenverkehrsbehörde kann immer dort ein Verkehrszeichen anordnen, wo in einer bestimmten örtlichen Lage im Verkehrsraum situationsbedingt eine Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen erforderlich ist. Bei der Martinstraße handelt es sich um eine schmale und unübersichtliche Straße, in der es auch keinen Gehweg gibt. Sie erfüllt nicht die  Anforderungen für eine sichere Verkehrs-führung in beide Richtungen. Dem Begegnungsverkehr steht nicht genügend Verkehrsfläche  zum Ausweichen zur Verfügung. Das führt  u. a. auch dazu, dass beim Versuch des Aus-weichens Kraftfahrzeuge zu dicht an die Grundstücksmauern heranfahren und diese dabei beschädigen. Das Sachgebiet Straßenverkehr ordnet aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs für die Martinstraße ab 1. Juni 2011 die Errichtung einer Einbahnstraße verkehrsbehördlich an. Die Einfahrt in die Martinstraße erfolgt aus Richtung Straße Alt Felgeleben, die Ausfahrt erfolgt in Richtung Schulstraße. Anfragen zu der veränderten Verkehrsführung auf der o. g. Straße können an die Stadt Schönebeck, Sachgebiet Straßenverkehr, gerichtet werden.