OB sprach mit Betroffenen der Dr.-Tolberg-Straße

Gegengutachten in Auftrag zu geben, um den Versuch zu unternehmen, eine Schuld bzw. bauliche Fehler durch Dritte zu beweisen, die bisher nur verbal und unbewiesen immer wieder von ihnen  ins Feld geführt werden. In einem solchen Falle würde die Thematik dann vor Gericht entschieden werden können. Ohne Beweis kann und darf er nicht handeln, so das Stadtoberhaupt, selbst wenn er wollte. Wenn die Stadt hier einseitig und ohne Schuldbeweis handeln würde, wäre dies kommunal- und strafrechtlich relevant.