Corona-Virus (67): Neue Verordnung des Landes/Ordnungsamt kontrolliert!
Die 3. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus wurde am gestrigen 2. April 2020 veröffentlicht. Sie präzisiert bisherige Festlegungen. Die Stadt Schönebeck (Elbe) weist in diesem Zusammenhang nochmals deutlich auf folgende Details hin: Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossen Räumen, Aufzüge, Zusammenkünfte und Ansammlungen mit mehr als zwei Personen dürfen nicht stattfinden. Der zulässige Betrieb von Einrichtungen, in denen Menschen bestimmungsgemäß zumindest kurzfristig zusammenkommen müssen (z. B. ÖPNV, Lebensmittelgeschäfte, der Aufenthalt am Arbeitsplatz), bleibt unberührt. Das Betreten von Spielplätzen, Bolzplätzen und öffentlich zugänglichen Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt nicht für das zuständige Personal zur Pflege der Einrichtungen. Das Feiern, Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt. Verstöße gegen diese Regeln und Verbote werden durch das Ordnungsamt kontrolliert, Straftaten werden mittels einer Anzeige der Polizei übergeben, Ordnungswidrigkeiten werden an den Salzlandkreis weitergeleitet und können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Weitere Informationen zur aktuellen Situation.