Brunnenfest 2016 - Verkaufsoffenes Wochenende

Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher aus Nah und Fern sind herzlich zum Brunnenfest vom 27. bis 29. Mai 2016 eingeladen, den Einkaufsbummel auch außerhalb der gewohnten Öffnungszeiten zu einem besonderen Vergnügen zu machen. Gemäß § 3 Ladenöffnungszeitengesetz des Landes Sachsen-Anhalt dürfen alle Verkaufsstellen der Salz- und Elbestadt von Montag bis Freitag von 0 bis 24 Uhr und am Samstag von 0 Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein. Das heißt die Öffnungszeiten sind wie folgt zum Brunnenfest möglich: Freitag bis 24 Uhr und Samstag bis 20 Uhr, darüber hinaus aber auch am Sonntag in der Zeit von 11 bis 18 Uhr für bis zu fünf zusammenhängende Stunden. Denn: Der Oberbürgermeister erlässt für die Stadt Schönebeck (Elbe), für Sonntag, 29.05.2016, die Allgemeinverfügung als öffentliche Bekanntmachung, dass alle Verkaufsstellen zum Zweck des Verkaufes zeitlich begrenzt öffnen können. Auf der Grundlage des § 7 Abs. 1, 2 Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt (LöffZeitG LSA) in Verbindung mit §§ 35 Satz 2, 41 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), können die Betreiber von Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet, aus Anlass des Brunnenfestes vom 27.05.2016-29.05.2016, für bis zu fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr ihre Warenangebote verkaufen.