Verkehrsinformation für den Weberweg

Aktuelle Verkehrsregelung. Gemäß seiner straßenrechtlichen Einstufung handelt es sich beim Weberweg in Schönebeck (Elbe) um einen selbständigen Gehweg, den nur Fußgänger (innen) und Radfahrer(innen) durchgängig in beiden Richtungen nutzen können. Zur barrierefreien Erreichbarkeit der beiden ansässigen Kraftfahrzeugwerkstätten sowie der hiesigen Gärten, wird ein geringfügiger Kraftfahrzeugverkehr mittels Sackgassenregelung zugelassen. Im Zuge von Fahrbahnausbesserungsmaßnahmen und zur Verkehrssicherung hat das Sachgebiet Straßenverkehr der Stadt Schönebeck (Elbe) die erforderliche Verkehrsbeschilderung und Sperrvorrichtungen aufstellen lassen. Die Verkehrsregelung gilt ab Mittwoch, den 25.03.2020. Es wird um Beachtung, Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.