Salzlandkreis: Aufstallungsgebot für Geflügel für weite Teile des Landkreises aufgehoben
diese Gebiete sei die Hoffnung groß, dass die Witterung durch Wärme und Sonneneinstrahlung das in der Umgebung vorkommende Virus der Geflügelpest austrocknet und damit inaktiviert. Der Fachdienst Veterinärangelegenheiten hoffe, bei weiter zurückgehenden Wildvogelpestausbrüchen und ausbleibender Einschleppung in Hausgeflügelbestände die Aufstallungspflicht auch hier noch in diesem Monat aufheben zu können, teilt die Pressestelle mit.
Der Salzlandkreis weist aber darauf hin, dass die Gefahr noch recht konkret ist und die Abwägung der Gefahren der Einschleppung des Tierseuchenerregers mit Abwägung des Tierschutzes diese Entscheidung nicht leicht gemacht hat. Alle Geflügelhalter sind nach wie vor aufgerufen die Vorsorge nicht völlig aufzugeben. Ausscheidungen von Wildvögeln, hier vor allem Wassergeflügel und Greifvögel können durchaus Virus enthalten. Einschleppungsmöglichkeiten sind durch Beschränkung der Ausläufe, durch Fütterung und Tränke im Stall und Schuhwerkswechsel bei Betreten der Ställe zu minimieren.
Das Wildvogelpestbeobachtungsgebiet um die Ausbrüche in Köthen und Aken ist nach wie vor aktiv. Die entsprechende Allgemeinverfügung mit Auswirkungen für die Geflügelhaltungen von Gerlebogk bis Pobzig behält seine Gültigkeit. An weiteren Schutzmaßnahmen bleibt das Verbot bestehen, Märkte mit Geflügel und Tauben abzuhalten. Nicht betroffen sind reine Vogelveranstaltungen wie die Vogelbörse in Neugattersleben. Der fahrende Geflügelhandel ist gestattet